AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN planb. eventagentur
Stand 01.06.2022

Die planb. eventagentur wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt. Der Auftraggeber wird im folgenden Mieter genannt.

1. Vertragsbedingungen

1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.

1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.

1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Gegenstand der Vermietung

2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.

2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Stühle sind mit max. 120 Kg Gewicht belastbar. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.

3. Mietdauer

3.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr. 2) an den Mieter und endet mit Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.

3.2. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.

4. Vertragsinhalt / Mietpreise / Mieteinheit

4.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.

4.2. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.

4.3. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

5. Rücktritt vom Mietvertrag / Kündigungsrecht / Stornierung / Umbuchung

5.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.

5.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.

5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

5.5. Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Mieter vor Mietbeginn fallen die folgenden Stornierungsbedingungen an:

  • bei Stornierung bis 12 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 4 Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 2 Monate vor der Veranstaltung sind 75% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Auftragssumme fällig
  • bei Stornierung nach Ablauf der 4 Wochen bis Veranstaltungstag sind 100% der Auftragssumme fällig

5.6. Eine Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, ist nur nach Absprache möglich und benötigt die Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Stornierung, bei zuvor durchgeführter Umbuchung, wird zzgl. zur Stornierungsgebühr die Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt.

5.7. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:

  • bis vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 50% reduziert werden
  • bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 25% reduziert werden
  • bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 10% reduziert werden nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung mehr möglich

5.8. Eine Auftragsreduzierung ist nur bei Auftragsdurchführung anwendbar. Den Auftrag zunächst zu reduzieren und diesen im späteren zu stornieren ist nicht möglich. Bei einer Auftragsstornierung ist immer der ursprüngliche Gesamtauftrag Grundlage. Wird ein Auftrag storniert, bei dem zuvor das Auftragsvolumen reduziert wurde, findet jene Stornierungsbedingung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Reduzierung des Auftrags gegolten hat.

6. Kaution

6.1. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 50,00€ oder 30% des Gesamtauftragswerts und ist bei Selbstabholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.

7.2. Mit Auftragserteilung werden 100% fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Vermieter. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei Stornierung des Auftrags nach Ablauf der 14 tätigen Widerrufsfrist verfällt die geleistete Anzahlung. Wird der Auftrag bis 12 Monate vor der Veranstaltung storniert, erstattet der Vermieter 25% der Anzahlung.

7.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

7.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

7.5. Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

8. Lieferung / Abholung / Aufbau- und Abbaukosten

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters (Tuttinestraße 14-16, 78199 Bräunlingen).

8.2. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

8.3. Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

8.4. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.

8.5. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 25,00€ pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

8.6. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

8.7. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

8.8. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.

8.9. Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

8.10. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.

8.11. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.

8.12. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreises begrenzt.

9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

9.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.

9.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

9.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.

9.5. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

9.6. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.

10.3. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€ pro Person und Stunde berechnet.

10.5. Textilien müssen dem Vermieter nach deren Benutzung in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Für Textilien fällt grundsätzlich eine dem Umfang und jeweiligen Verschmutzungsgrad entsprechend angemessene Reinigungsgebühr an, welche dem Angebot zu entnehmen ist. Bei stärkerer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt entsprechende Reinigungskosten nachzuberechnen.

10.6. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreis leisten. Die hierfür gelten Kostensätze sind dem jeweiligen Leihartikel unter der Rubrik „zusätzliche Informationen“ zu entnehmen. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00€ pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).

11. Haftung des Mieters

11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.

11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Nr. 10.6.)

11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Nr. 10.6.)

11.5. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

12. Haftung Vermieter

12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.

13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

13.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

13.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: planb. eventagentur, Isabelle Scherzinger, Hauptstraße 31, 78183 Hüfingen.

13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Der Vermieter berechnet eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Schlussbestimmung

14.1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verbindlichkeiten der Sitz des Vermieters.

14.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist. Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach Wahl des Vermieters auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart.

14.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

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